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F.A.Q.

Häufig gestellte Fragen an uns und unsere Experten:

Was ist ein "AVGS"?

AVGS

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein auch AVGS genannt, ist ein Fördermittel und Dokument, in dem sich die Bundesagentur für Arbeit oder ihr Jobcenter verpflichtet, Sie zu fördern und einen Träger wie z.Bsp: Bildungsträger die Fortbildung zu zahlen.
Man spricht auch von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 45 SGB III bei einem Träger
= Also eine beruflichen Eingliederung bei einem Träger (MAT) genannt.

Wenn Sie nach einem "AVGS" fragen, wird Ihr Sachbearbeiter jedoch schon Bescheid wissen, was Sie meinen. Weisen Sie ihn darauf hin, dass wir als Träger nach AZAV zertifiziert sind, ebenso unsere einzelnen Maßnahmen und Module!

Wer erhält einen AVGS?

Wer erhält einen AVGS?

• Bezieher von Arbeitslosengeld I können nach dem Ermessen der Arbeitsagentur den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ab dem ersten Tag der Arbeitslosmeldung erhalten. Nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug (innerhalb der letzten 3 Monate) haben ALG-I-Empfänger einen Rechtsanspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.

• Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) können nach dem Ermessen des Jobcenters, Arge oder der Optionskommune einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ohne Wartezeit (also sofort) erhalten. Einen Antrag auf einen AVGS können Sie auch formlos stellen. Sprechen Sie Ihren Sachbearbeiter einfach darauf an.

• Nichtleistungsbezieher ! – also Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug – können ebenfalls den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten. Dieser kann wie für Bezieher von Arbeitslosengeld II nach dem Ermessen des Leistungsträgers auf Antrag erteilt werden. Also auch Arbeitnehmer, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft und für die eine Förderung notwendig ist. Die Antragsteller müssen entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder 3 Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Weitere Informationen zur Förderfähigkeit erhalten Interessenten bei den örtlichen Arbeitsagenturen oder den Jobcentern.

Sprechen Sie uns einfach an! Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich!

Welche Schritte sind notwendig, damit wir mit dem Coaching beginnen können?

Welche Schritte sind notwendig?

1) Zunächst beantragen Sie bei Ihrem Jobcenter/Agentur für Arbeit einen Gutschein für unsere entsprechende Maßnahme! Wir geben Ihnen gerne die Nummer der Maßnahme per Mail oder telefonisch durch, damit Sie gleich die richtige Angabe machen können. Dann erhalten Sie den AVGS-Gutschein!

2) Danach legen wir gemeinsam mit Ihnen und in Absprache mit dem Jobcenter/Agentur für Arbeit die für Sie nach Ihrem persönlichen Bedarf erforderlichen Module fest!

3) Dann erfolgt die Ausstellung des Bewilligungsbescheides durch das Jobcenter /Agentur für Arbeit.

4) Sobald wir den Bewilligungsbescheid vom Jobcenter/Agentur für Arbeit erhalten haben, machen unsere Coaches eine Terminplanung mit Ihnen und schon kann es mit dem Coaching losgehen.
Die Abrechnung von uns erfolgt direkt mit dem Jobcenter/Agentur für Arbeit. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern!

Wenn Sie Fragen haben, so vereinbaren Sie einfach einen Termin oder schicken Sie uns eine Mail und wir rufen Sie kostenlos zurück!

Sind die Coachings für mich dann völlig kostenlos?

Sind die Coachings für mich dann völlig kostenlos?

Der Gutschein ist das wichtigste Instrument der Bundesagentur für Arbeit bei der Förderung beruflicher Weiterbildung. Mit diesem Gutschein werden die Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung übernommen, vorausgesetzt, die Maßnahme ist für die Weiterbildungsförderung nach SGB III zugelassen.

Und da wir und unsere Maßnahmen zugelassen sind, werden die Kosten auch zu 100% übernommen! Der Bildungsgutschein weist u. a. das Bildungsziel, die erforderliche Weiterbildungsdauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer aus. Die Bildungsgutscheine werden von den Arbeitsagenturen sowie den Jobcentern nach eingehender Betrachtung an Arbeitssuchende ausgegeben.

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Erhalte auch ich einen AVGS?

Erhalte auch ich einen AVGS?

Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ (DS 17/6277 – DS 17/7065) im § 45 SGB III (neu) wurde der Vermittlungsgutschein unbefristet verlängert (entfristet) und verbessert. Wichtigste Neuerung im Rahmen der AVGS-Einführung ist, dass - unabhängig von einer Wartezeit oder vom Leistungsanspruch - jeder Arbeitsuchende (nicht nur Arbeitslose!) einen AVGS JEDERZEIT erhalten KANN.

Der AVGS ist eine sogenannte Kann / Ermessensleistung und kann nur bei zertifizierten Trägern eingereicht werden.
WIR sind zertifiziert, also können Sie für unsere Coachings einen solchen Gutschein erhalten!

Sie erhalten den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein / AVGS immer bei Ihrem Vermittler der Arbeitsagentur oder Jobcenter. Fragen Sie nach !

Was wird mit einem AVGS-MAT-Gutschein gefördert?

Was ist Förderungsgegenstand?

Dazu zählen Maßnahmen die…

* die Eignungen, Leistungen für eine berufliche Tätigkeit feststellen

* die Bewerbung und die Erstellung von Bewerbungsmappen unterstützen

* Bewerbungstraining und individuelles Bewerbungscoachung,

* Beratung über Möglichkeiten der Arbeitsplatzsuche

* Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, um eine Vermittlung in Arbeit oder einen Abschluss einer beruflichen Aus- und Weiterbildung erheblich zu verbessern.

Umfang der Förderung:

* Während der MAT erhalten Sie weiterhin Ihre Leistungen nach dem SGB II

* Unabhängig von der Art des Verkehrsmittels erhalten Sie Fahrkosten (aber dies entfällt bei unseren Maßnahmen, da wir nur Online-Coachings anbieten)

* Bei Bedarf zahlen Jobcenter Kinderbetreuungskosten für aufsichtsbedürftige Kinder

* Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren

* Insgesamt darf die Förderung die Dauer von 12 Wochen nicht übersteigen.

Terminvereinbarung

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